Bildungsprämie

Änderung der Förderbedingungen!!!

 

Ab voraussichtlich Frühjahr 2012 wird das Programm Bildungsprämie fortgesetzt.

Für 2012/2013 besteht einmalig(!) die Möglichkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Prämiengutschein zu erhalten.

Erwerbstätige mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegt, können bei uns für die Teilnahme an einer Weiterbildung, einem Kurs oder Seminar eine Bildungsprämie im Wert bis zu 500,- Euro (maximal 50% der Kursgebühr) bekommen.

 

Für die Bildungsprämie kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die

  • außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören.
  • Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen.
  • und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

 

Die Bildungsprämie wird nicht ausgestellt für:

  • anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildungen (wenn Sie z.B. bereits eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder Anspruch auf das „Meister-BAföG“ haben).
  • Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen.
  • Kurse, die bereits begonnen haben, für die bereits eine Rechnung erstellt wurde oder die bereits bezahlt wurden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.